AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB‘s einfach gemacht: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass über unsere Internetseite keine rechtkräftige Buchung erfolgt!
Sie teilen uns bitte über unser Anmeldewunsch-Formular, per E-Mail oder telefonisch Ihren Wunschtermin mit. Danach erhalten Sie eine schriftliche Anmeldung und Buchungsbestätigung. Diese prüfen Sie uns schicken diese unterschrieben zurück. Nach Eingang der jeweiligen Anzahlung wird Ihr Teilnehmerplatz für Sie fest reserviert. So können beide Seiten planen.
Hier die etwas längere Variante:
1. Vertragsabschluss
Mit einer Anmeldung bietet der Kunde der DY-Akademie, Inh. Bernd Reese, den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Seminar/ Lehrgang an. Der Vertrag kommt auf jeden Fall erst mit Annahme durch die DY-Akademie zustande. Der Teilnehmer erhält bei oder nach Vertragsabschluss eine schriftliche Buchungsbestätigung. Die Annahme durch den Teilnehmer kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (z.B. durch Teilnahme am Unterricht).
2. Leistungen
Aus den Angaben in der Buchungsbestätigung sowie aus dem für diesen Leistungszeitraum gültigen Katalog ergibt sich der Umfang der vertraglichen Leistungen.
3. Bezahlung eines Seminars
Mit der Buchung eines Theorieseminars wird eine Anzahlung in Höhe von EUR 200,00 fällig.Der Restbetrag wird spätestens zum Seminarbeginn fällig. Umbuchungen oder Absagen sind bis max. 14 Tage vor Seminarbeginn möglich, danach ist die komplette Seminargebühr fällig.
4.Kurspakete/ Frühbuchungen
Teilnehmer, die eine Kurskombinationn buchen erhalten die auf der Rechnung ausgewiesenen Vergünstigungen. Die Vergünstigungen gelten nur bei einer kombinierten Buchung.
5. Rücktritt des Veranstalters vom Theorieseminar
Bei Nichterreichen der Mindestmitgliederzahl von fünf Teilnehmern behält sich die DY-Akademie vor, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der Teilnehmer mind. 1 Woche vorher informiert und es werden die gezahlten Beträge ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche bestehen nicht.
6. Zusatzleistung
Jeder Teilnehmer kann einmalig kostenlos ein Theorieseminar der DY-Akademie wiederholen, sofern in einem Folgekurs noch Plätze verfügbar sind. Ein Anspruch auf einen bestimmten Seminartermin besteht allerdings nicht.
7. Rechtswahl/ Gerichtsstand
7.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der DY-Akademie findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern bei Klagen eines Teilnehmers gegen die DY-Akademie im Ausland für die Haftung dem Grunde nach kein deutsches Recht Anwendung findet, findet hinsichtlich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Art, dem Umfang und der Höhe von Ansprüchen der Teilnehmer, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.2. Der Teilnehmer kann die DY-Akademie nur an ihrem Sitz in Essen verklagen. Für Klagen der DY-Akadmie gegen einen Teilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgeblich.
8. Schutz personenbezogener Daten
Alle personenbezogenen Daten, welche der DY-Akademie zur Abwicklung des gesamten Lehrgangs zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für die Praxistörns/ Hochseesegeln:
1. Bezahlung
Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von € 250,- bzw. € 500,- EUR pro Teilnehmer fällig. Im Fall des PYST 10% der Kursgebühr. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Kursbeginn fällig. Bei Buchungen innerhalb von vier Wochen vor Kurs- bzw. Törnbeginn ist die volle Kursgebühr sofort fällig.
1.2. Geht der Anzahlungsbeitrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Datum der Buchungsbestätigung ein, so ist die DY-Akademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. Bei Zahlungen, die nicht bis vier Wochen vor Törnbeginn eingehen, ist die DY-Akademie berechtigt, den Kursplatz anderweitig zu vergeben.
1.3 Das gleiche wie in 1.2 gilt, wenn der Restbetrag nicht innerhalb von vier Wochen vor Törnbeginn eingeht.
2. Leistungen
2.1 Grundsätzlich sind in den Gebühren für ein Praxistraining das Training auf dem Wasser durch einen Instructor sowie die Yachtcharter (inkl. Gas, Wasser) enthalten. Nicht enthalten sind 1. An- und Abreise, 2. Prüfungsgebühren, 3. Liegeplatzgebühren und Diesel, 4. Verpflegung und 5. persönlicher Verbrauch. Die Kosten 3. und 4. werden über eine Bordkasse abgerechnet, in die jeder Teilnehmer, außer der Skipper, zu gleichen Teilen einzahlt.
2.2. Wir setzen moderne Segelyachten ein. Die Unterbringung erfolgt in Doppelkabinen, ein Anspruch auf eine einzelne Kabine besteht nicht, es sei denn es wird eine Einzelkabine schriftlich zugesagt (Sondertermine). Kojen im Salon werden zahlenmäßig nicht belegt.
2.3. Die Segelyachten sind gechartert; es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Schiff.
3. Rücktritt vom Törn durch die DY-Akademie
3.1 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von vier Teilnehmern behält sich die DY-Akademie vor, durch Erklärung gegenüber den Teilnehmern vom Vertrag zurückzutreten. Eine Kursabsage erfolgt bis spätestens 14 Tage vor Kursbegin. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Gebühren ohne Abzug zurückerstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche bestehen nicht.
3.2. Sicherheit an Bord ist die oberste Priorität, es gilt daher immer die Entscheidung des Skippers vor Ort. Den Sicherheitsanordnungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Dies umfasst auch Regelungen wie zum Beispiel zum Alkoholkonsum oder Rauchen an Bord. Sollte sich ein Teilnehmer nach wiederholter Aufforderung nicht an die Anweisungen des Skippers halten, so kann er von Bord verwiesen werden. Das Gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer den Törn nachhaltig stört und eine Fortsetzung des Törns mit dem Teilnehmer unzumutbar erscheint. In diesem Fall behält die DY-Akadmie den Anspruch auf den gesamten Preis des Praxistörns, sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht, insbesondere kann der betroffene Teilnehmer gegenüber der DY-Akademie keine Erstattung aus der Bordkasse verlangen.
3.3 Bei Krankheit oder unvorhersehbarer Verhinderung des Ausbilders/ des Skippers ist die DY- Akademie berechtigt , einen qualifizierten Ersatz zu stellen. Kann kein Ersatz rechtzeitig gestellt werden, wird die DY-Akadmie einen neuen Termin mit den Teilnehmern vereinbaren. Kann die DY-Akademie in Abstimmung mit den Teilnehmern keinen Ersatztermin anbieten, erhalten die Kursteilnehmer den Kursbetrag zurückerstattet. Darüber hinausbestehende Ansprüche bestehen nicht.
4. Rücktritt durch einen Kursteilnehmer
4.1. Jeder Kursteilnehmer kann von seiner Anmeldung von einem Praxistörn zurücktreten. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der DY-Akademie. Einem Rücktritt steht es gleich, wenn der Kursteilnehmer den Törn nicht antritt oder nicht rechtzeitig erscheint. Bei einem Rückritt durch einen Teilnehmer kann die DY-Akademie angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen berücksichtigt. Es entstehen folgende Stornierungskosten:
a. ab dem 29. Tage vor Reisebeginn und bei Nichterscheinen 90 %.
4.2. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, der DY-Akademie nachzuweisen, dass ihr ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihr unter der Ziffer 4.1 geforderte Pauschale bestimmt
4.3. In diesem Zusammenhang wird der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung empfohlen.
4.4. Soweit der Kursteilnehmer den Törn nicht antreten will, kann er bis zum Törnbeginn einen geeigneten Ersatzteilnehmer, der den vollen Kursbeitrag zahlt, stellen. In diesem Fall fallen keine Gebühren an. Für den Kursbeitrag haften der ursprüngliche und neue Teilnehmer als Gesamtschuldner. Die DY-Akadmie kann einem Wechsel des Teilnehmers widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer den Anforderungen an die Teilnahme an einem Praxistörn nicht genügt oder seine Teilnahme den gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften widerspricht. Im Übrigen wird sich die DY-Akademie auch bemühen, einen Ersatzteilnehmer zu finden.
4.5 Sofern der Teilnehmer den Praxistörn vorzeitig abbricht, besteht der volle Anspruch auf die Kursgebühr. Die DY-Akademie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht, insbesondere kann der betroffene Teilnehmer gegenüber der DY-Akademie keine Erstattung aus der Bordkasse verlangen.
4.4. Umbuchungen sind auf einen anderen Termin in Abstimmung mit der DY-Akademie nur bis zum 30. Tage vor Törnbeginn kostenlos möglich. Umbuchungen sind erst mit einer schriftlichen Bestätigung der DY-Akademie wirksam. Ein Anspruch auf einen bestimmten Buchungstermin besteht aber nicht.
5. Prüfungen
Prüfungen werden von unabhängigen RYA Prüfern abgehalten, auf die die DY-Akademie keinen Einfluss hat. Einspruch gegen eine Prüfungsentscheidung kann daher nur direkt bei der RYA eingereicht werden. Alle Prüfungen finden auf Englisch statt.
6. Beschränkung der Haftung der DY-Akademie
6.1. Die vertragliche und deliktische Haftung der DY-Akademie ist für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf das dreifache der Kursgebühr beschränkt. Dies gilt nur, soweit der Schaden dem Teilnehmer weder grob fahrlässig noch vorsätzlich zugeführt worden ist. Diese Haftungssumme gilt je Teilnehmer. Die DY-Akademie ist bemüht, Risiken soweit wie möglich zu reduzieren, es besteht allerdings kein Versicherungsschutz während den Lehrgängen der DY-Akademie. In dem Zusammenhang wird jedem Teilnehmer dringend empfohlen, eine private Unfallversicherung sowie eine Auslandsreisekrankenversicherung mit Krankenrücktransport abzuschließen.
7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers
7.1. Der Teilnehmer ist verpflichtet eventuelle Mängel bei dem Segeltörn unverzüglich an den Ausbilder bzw. Skipper zu richten . Dieser ist verpflichtet, soweit möglich ist, für Abhilfe zu sorgen. Er ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art gegen die DY-Akademie anzuerkennen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so verliert er den Anspruch auf Minderung der Kursgebühr.
7.2. Der Teilnehmer haftet persönlich für alle von ihm während des gesamten Törns schuldhaft verursachten Schäden, soweit nicht der Schaden ausnahmsweise von der Schiffshaftpflichtversicherung oder der Schiffskaskoversicherung ganz oder teilweise beglichen wird.
8. Ausschluss von Ansprüchen/ Abtretung/ Verjährung
8.1. Soweit ein Teilnehmer Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung eines Praxistörns geltend machen will, so hat er diese innerhalb eines Monats nach der vertraglich vereinbarten Beendigung des Törns schriftlich an die DY-Akademie, Bernde Reese, Altenessener Str. 412, 45329 Essen zu richten.
8.2. Ansprüche des Teilnehmers, die nicht auf Körperschäden beruhen, verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem der Törn nach Vertrag enden sollte. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung eines Teilnehmers verjähren drei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Törns.
8.3. Eine Abtretung der Ansprüche des Teilnehmers aus Anlass des Praxistörns an Dritte, auch an Kursteilnehmer oder Ehegatten ist ausgeschlossen.
9. Kündigung des Vertrages aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Sowohl die DY-Akademie als auch der Teilnehmer sind dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn infolge bei Vertragsschluss nicht bekannter Umstände oder unvoraussehbarer höherer Gewalt die Durchführung des Segeltörns erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Kriege, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Havarie. Gezahlte Beträge werde zurückerstattet, weitere Schadensansprüche bestehen nicht.
12. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsbelehrung ist zu richten an: DY-Akademie, Bernd Reese, Altenessener Str. 412, 45329 Essen
Sämtliche Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unbar auf das Konto der DY-Akademie, Inh. Bernd Reese (Kto-Nr.: 1815109) bei der Sparkasse Essen (BLZ: 36050105) vorzunehmen.
Stand 1.11.2011
